zur Index Seite von Ferien in Korsika
  Home   News   Vorschau   Korsika Info   Korsika.fr   Regionen   Hotels   Residences   Ferienwohnungen   Wandern   Gruppen   Fähren   Flüge   Mietwagen   §AGB   Links   Kontakt
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen MMV Reisen GmbH - 2008

Wir alle wissen, was ein korrekt durchgeführter und erholsamer Urlaub für Sie bedeutet. Daher haben wir mit den unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine notwendige Voraussetzung für klare rechtliche Regeln geschaffen. Bitte schenken Sie diesen ausführlichen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bitte beachten Sie auch unbedingt unsere Bestimmungen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten, die Sie für eine Anfrage / Buchung an uns weitergeben.

Die Reise- und Zahlungsbedingungen basieren auf den vom Deutschen ReiseVerband (DRV) ausgearbeiteten Allgemeinen Reisebedingungen für Reiseverträge, und sind somit mit Verbraucherschutzverbänden abgestimmt und vom Bundeskartellamt geprüft worden.

Die folgenden AGB gelten für alle Produkte von MMV Reisen. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Online-Katalog.

Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Buchungsnummer an.
1. Abschluss des Reisevertrages

1.1.
Mit Ausfüllen der Informationsfelder im unverbindlichen Anfrageformular beauftragen Sie uns zu klären, ob die von Ihnen ausgesuchte Reise im gewünschten Zeitraum noch verfügbar ist. Ihre Anfrage wird von uns umgehend bearbeitet und Ihnen geht sobald als möglich eine Antwort zu.

Für den Abschluss des Reisevertrages (auf der Grundlage unseres Online-Katalogs) für die von Ihnen gewünschte Reiseleistung benötigen wir Ihren schriftlichen Auftrag (per Email oder Fax).
Der Reisevertrag kommt erst mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Dies kann auch in elektronischer Form erfolgen (z.B. per Email). Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine ausdrücklich hervorgehobene Verpflichtung durch gesonderte Unterschrift übernommen haben.

1.2.
Liegen Ihnen unsere AGB bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

1.3.
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

1.4.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

1.5.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 10 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

1.6.
Orts-, Hotel- und Schiffprospekte, die nicht durch uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht unsererseits gemacht wurden.
2. Bezahlung

2.1.
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §651 K Abs. 3 BGB erfolgen.

2.2.
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20% (auf volle Euro aufgerundet, mindestens jedoch EUR 25,- pro Person) des Gesamtpreises der Rechnung. Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung 6 Wochen vor Reiseantritt zu leisten.

Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer zu erfolgen.

Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie davon bei der Buchung Gebrauch machen, gilt die gleiche Vorgehensweise, in jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersendet, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k Abs. 3 BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersendet, dies kann auch in elektronischer Form erfolgen (z.B. per Email).

2.3.
Wenn die Anzahlung und/oder die Restzahlung des Reisepreises nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies nach Mahnung und Fristsetzung zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.

2.4.
Bei der Überweisung eventuell anfallende Bankspesen werden durch Sie getragen.
3. Leistungen, Preise

3.1.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Online-Katalog und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Online-Katalog enthaltenen Angaben sind für uns grundsätzlich bindend, da Sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

3.2.
Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

3.3.
Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

3.4.
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

3.5.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern oder für den gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht möglich.

3.6.
Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind im Regelfall dort direkt zu bezahlen. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon sind Ihre mitreisende Kinder und deren Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung im Online-Katalog.

Wir sind berechtigt, gegebenenfalls das Alter der gebuchten Kinder anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Bei nicht mit der Buchung übereinstimmenden Altersangaben sind wir berechtigt, den korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- nachträglich zu verlangen. Der Nachweis niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.

3.7.
Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer oder Ihre Ferienwohneinheit nicht belegt ist. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis des Verlängerungszeitraums in unserem Online-Katalog. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.

3.8.
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Wir sind berechtigt, in der Regel 20% des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

3.9. Flugbeförderung
Für unsere Flüge wählen wir zuverlässige Charterfluggesellschaften aus. Unsere Flüge sind überwiegend Non-Stop-Flüge. Bei Direktflügen behalten wir uns Zwischenlandungen aus flug- oder programmtechnischen Gründen vor. Flüge mit Linienfluggesellschaften erfolgen in deren Economy- bzw. Touristenklasse. Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in den Reiseunterlagen ausdrücklich darauf hinweisen. Die Beförderung erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

3.10. Sonderwünsche
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Wir bemühen uns, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Online-Katalog ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von uns über den Online-Katalog hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.

3.11. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog nicht anderes erwähnt, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen. Die Ferienwohnung/ das Ferienhaus darf nur von der im Katalog angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten maximalen Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen der Online-Katalog dies ausdrücklich zulässt und durch uns ausdrücklich genehmigt wurde.
Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Sie verpflichten sich, die Wohneinheit nebst Inventar und eventuellen Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Sie sind außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für eventuelle Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand besenrein zurückgegeben worden sind.
4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2.
Wir werden Sie über wesentliche Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.3.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig.
Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

5.1.
Sie können natürlich jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich oder per Email zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (mit Ausnahme der unter Ziffer 8. geregelten Fällen höherer Gewalt), so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

5.2.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht durch uns zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

5.3.
Die Höhe der Rücktrittsgebühren richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer bzw. je gebuchter Wohneinheit fordern müssen, wie folgt:
  1. Rücktrittsgebühren bei Pauschalreisen mit Charterflügen sowie Charterflügen aus unserem Nur-Flug-Programm sowie allen Programmen mit Eigenanreise und Reisebausteinen (Hotels, Rundreisen etc., ausgenommen Mietwagen)
    • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
    • vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
    • vom 14. bis 3. Tag vor Reiseantritt 50%
    • ab 48 Stunden vor Reiseantritts oder Nichtantritts der Reise 95%
    • pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch EUR 25,-

  2. Rücktrittsgebühren bei Ferienwohnungen / Appartements / Herrenhäuser
    • bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%
    • vom 44. bis 21. Tag vor Reiseantritt 50%
    • vom 20. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75%
    • ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritts der Reise 95%
    • pro Wohnungseinheit; mindestens jedoch DM EUR 25,-

  3. Rücktrittsgebühren bei Mietwagenbuchungen
    • bei Rücktritt von der Buchung in jedem Fall EUR 25,- pro Buchung


  4. Rücktrittsgebühren bei Urlaubspaketen (Kombination mehrerer Einzelleistungen)
    • diese werden gesondert festgelegt und mitgeteilt
    • in jedem Fall EUR 25,- pro Buchung
5.4.
Abweichende Rücktrittsbedingungen bei Unterbringung in folgenden Hotels / Ferienwohnungen unabhängig von der Reiseart:
  1. Apartmentanlage Capriccioli und Hotel/ Apartmentanlage Lu Nibareddu
  2. Segelcharter
Abweichende Rücktrittsbedingungen sind im Preisteil bei den einzelnen Angeboten erläutert.

5.5.
Ein Anspruch Ihrerseits auf Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt EUR 25,- je Person. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich.

5.6.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von EUR 25,- je Person zu verlangen. Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und er als Gesamtschuldner uns gegenüber für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Kosten. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.7.
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

5.8.
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben, da wir sonst den vollen Reisepreis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen

6.1.

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Nicht angetretene, abgebrochene oder später beendete Reisen können zu erheblichen Kosten zu Lasten des Reisenden führen.
Für Ihre Sicherheit empfehlen wir für EU-Gäste das Paket "RundumSorglos eSchutz" inklusive Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reise-Krankenversicherung mit Soforthilfe und Reisegepäckk-Versicherung sowie für unsere Schweizer Gäste das Versicherungspaket der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft.
Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestr. 5, 81677 München
sowie mit der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft, Hertistrasse 2, CH-8304 Wallisellen, abgeschlossen.

Informieren Sie sich bitte näher über unsere Website.
Sie können diese sehr einfach auf unserem Site abschließen: www.ferien-in-sardinien.com, im Hauptmenü auf der linken Seite finden Sie den Menüpunkt Reiseschutz.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestr. 5, 81677 München bzw. die Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft, Hertistrasse 2, CH-8304 Wallisellen unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Bitte beachten Sie, dass entsprechende Versicherungsverträge erst mit Zahlung der Prämie wirksam werden.


6.2.
Informationen über den eingeschlossenen Versicherungsschutz bei Mietwagen-Buchungen finden Sie ebenfalls im Online-Katalog.


7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

7.1.
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst. Wir lassen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.

7.2.
    Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
    • in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt angegeben ist, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
    • in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.

    Ein Rücktritt ist spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt Ihnen gegenüber zu erklären. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.

8. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt

8.1.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, können jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Sie zurückzubefördern, falls dies vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.
9. Haftung

9.1.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
  • die gewissenhafte Reisevorbereitung;
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels etc.);
  • die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 4.3. vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben;
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
  • ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.


9.2.

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10. Gewährleistung

10.1.
Wird die Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

10.2.
Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben (siehe Punkt 12).

10.3.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Das selbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

10.4.
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Beschränkung der Haftung

11.1.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
  1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder
  2. soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.


11.2.
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen (oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften), die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.3.
Die deliktische Haftung unsererseits für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen unsererseits sind.

Wir haften jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden Ihrerseits die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich geworden ist.


11.5
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.


12. Mitwirkungspflicht

12.1.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere haben Sie uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, welche die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.


12.2.

Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/ Appartements unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Falls hierauf eine Abhilfe nicht erfolgt, hat der Reisende die Mängel der MMV-Reiseleitung in Cagliari zu melden.
Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt unsere MMV-Reiseleitung in Cagliari oder die zuständige örtliche Agentur zusammen mit dem Reisenden dessen Beanstandungen auf. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist Ihr Minderungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

12.3.
Der örtliche Ansprechpartner ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen, sondern ausschließlich die MMV-Reiseleitung in Cagliari.

12.4.
Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein, etc.) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten.
13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretung

13.1.
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.


13.2.
Vertragliche Ansprüche verjähren gemäß §§651 c bis 651f BGB in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

13.3.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen.
14. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

14.1.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Ihnen über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie umgehend informieren.
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel informiert werden.
Die so genannte Black List der Fluggesellschaften wird in den nächsten Monaten veröffentlicht.

15. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

15.1.
Sardinien als italienische Region ist für einen unbegrenzten Aufenthalt für Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Gemeinschaft visumfrei, ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist ausreichend.
Für Schweizer ist Sardinien visumfrei für einen Aufenthalt von 90 Tagen mit gültigem Reisepass. Seit 2002 ist auch ein gültiger Personalausweis ausreichend.

Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person oder in der Person eventueller Mitreisender (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, etc) vorliegen.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

15.2.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

15.3.
Zur Zeit gelten bei der Mitnahme von Hunden folgende Vorschriften: Ein Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz bei Impfung mindestens 20 Tage vor Einreise. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.


16. Rechtswahl

16.1.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

17.1.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18. Gerichtsstand

18.1.
Sie können nur an unserem Sitz (Maintal) gerichtlich gegen uns vorgehen.

18.2.
Für Klagen unsererseits gegen Sie als Reisenden ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss der Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.

18.3.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
  • wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten Ihrerseits ergibt, oder
  • wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

19. Allgemeine Bestimmungen

19.1.
Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Online-Prospekte entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung.

19.2.
Für Schreib- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

19.3.
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
 Aktualisiert am 02.01.07

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Website © Ferien-in-Korsika.com und Ferien-in-Korsika.de, MMV Reisen GmbH, Maintal - Nachdruck, Weiterverbreitung auch auszugsweise, nur mit Genehmigung.      WebDesign by MMV Consulting Srl
  Home   News   Vorschau   Korsika Info   Korsika.fr   Regionen   Hotels   Residences   Ferienwohnungen   Wandern   Gruppen   Fähren   Flüge   Mietwagen   §AGB   Links   Kontakt